Kassenabrechnung

Die Bezahlung erfolgt entweder über eine Privatversicherung, über private Zahlungen oder ggf. über Kostenerstattung. Die Kassen sind verpflichtet, wenn es in erreichbarer Nähe keine Therapieplätze gibt, auch eine Therapie bei einem qualifizierten Therapeuten ohne Kassenzulassung (also z.B. bei mir) zu bezahlen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass es bei 5 Therapeuten keine freien Plätze gab und dass ein anderer Therapeut nach einer Sprechstunde auf einem Formular PTV11 bestätigt hat, dass ambulante Therapie nötig ist.